Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Kosten für Nachhilfe-Stunden werden übernommen, wenn Ihre Familie Bürgergeld, beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Dann können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Ihr Kind:
jünger als 25 Jahre ist
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht